• Re: typisch egay

    Richtig lesen scheint schwierig geworden zu sein ... autsch, da wird sich jemand ärgern.

    Give me enough knobs, and I can control the world. -Z. Vex

  • Re: typisch egay

    Das ist wieder typisch Gitarrist ... Mensch, versteh doch, das ist kein Gitarren-Zubehör! Sowas funktioniert nur bei Saiten-Zupflers ... ;D

    Give me enough knobs, and I can control the world. -Z. Vex

  • Re: typisch egay

    Naja, aber ehrlich gesagt, verstehe ich die negative Bewertung nicht ganz.
    Dafür dass andere bieten bevor sie lesen, kann der Verkäufer doch nix, oder ?
    Der Text ist auch klar "Originalverpackung...wird ohne Inhalt geliefert", und
    wer nicht fragt, bekommt auch keine Antwort :)

    War wohl Frust, dass man selbst nur so dumm sein konnte....

    Aber wie ist es mit dem Geld ? Kann man das irgendwie anfechten, wenn
    der Verkäufer nicht bereit ist, das Geld zurückzugeben ? Ich nehme an, nicht.

  • Re: typisch egay

    Hi,
    Mein Antwort:: Wer lesen und schreiben kann ist klar im Vorteil ;D. Hier fällt mir zwar auch so einiges , aber dazu äussere ich mich nicht expliziert. ;D
    Deutsche Sprache,, Schwere Sprache.

    Ich würde für ne generelle Kleinschreibung, wie die die Englender votieren. ;D

    Mfg Uwe der auch kein Lehrer ist oder war

    Uwe = MEK-Sounddesign
    --> Weniger ist manchmal mehr <--

  • Re: typisch egay

    Natürlich ist die Grundidee, eine leere Verpackung zu verkaufen, schon ein wenig dreist. Sowohl im Titel als auch in der Produktbeschreibung hat der Verkäufer aber doch alles klar gemacht. Noch deutlicher kann man nicht schreiben, dass die Verpackung leer ist. Wer dann die 193€ bezahlt, ist eben der Dumme. Teures Lehrgeld, dafür wird derjenige das nächste Mal sicherlich erst lesen, bevor er bietet.

  • Re: typisch egay

    anfechten kann man da gar nichts

    da es ja explizit im verkaufstext drin stand das es nur die verpackung ist und das es keine rücknahme/gewährleistung gibt

    die einzige möglichkeit wäre zu beweisen, das zumbeispiel der sohn (hünger als 18) ohen wissen/einverständnis der eltern gemahct hat

  • Re: typisch egay

    Sehe ich aus so, wie ihr.

    Ist völlig OK eine Original Verpackung zu versteigern. Es wurde ja ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich nur um die VERPACKUNG handelt.
    Wäre ein Fall für nen Rechtsanwalt, oder? Vorrausgesetzt, ham hat nix besseres zu tun.

    Mir gings mal so, nur umgekehrt, mit nem neuen laptop von einem kleinen händler. Siemens amilo irgendwas. neupreis 1200Euro, ich hab ihn für 400 ersteigert, da er völlig unzurreichend beschrieben war. Keiner wollte ihn, ausser ich und noch 3 andere.
    Nach dem Angebotsende erhielt ich keinerlei antworten von der tussi. wollte dann eigentlich zum rechtsanwalt und mir das schnäppchen erstreiten, nur da sie irgendeine tolle geschäftsform gewählt hat (von der ich keine ahnung habe...) riet mir mein alter herr dazu, die finger davon zu lassen, weil ich das ding nie sehen werde. auch ärgerlicht, aber wenigstens hab ich ned draufgezahlt, da ich nachname beantragt hab.

  • Re: typisch egay

    Übrigens: Ich vermute dass der Bieter sich einfach nur einen neuen Account erstellt hat um den Anbieter nen Denkzettel zu verpassen. Der Kerl war sicherlich genervt von diesen Leuten die ihre Artikel in falsche Kategorien einstellen um mehr Klicks zu bekommen.

    Give me enough knobs, and I can control the world. -Z. Vex

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