Zitat von Electric Warrior;270867ah, die GEMA-Vermutung ...
Ah, ich habe es gefunden:
http://www.gema.de/musiknutzer/musiknutzer-information/
Nachdem ich die Petition unterzeichnet habe, habe ich mal bei der GEMA nachgelesen, dass die Tariferhöhung für die Tarife U-K und VK gilt: http://www.gema.de/presse/pressem…Hash=6019f81521
Für kleinere Veranstaltungen gilt häufig der Tarif U-VK, vgl. http://www.gema.de/musiknutzer/ab…-im-ueberblick/
Weiß jemand, wann nun der Tarif U-VK und wann der Tarif U-K gilt?
Weil die Unterscheidung
"Die Vergütungssätze U-K gelten für Musikaufführungen bei eigenen Unterhaltungskonzerten von Gastspielunternehmen, Tourneeveranstaltern und Großhallenbetrieben (Hallenbetriebe mit einem Fassungsvermögen von mehr als 3.000 Personen)."
und
"Die Vergütungssätze U-VK finden für Einzelaufführungen mit Musikern – gleichgültig ob Berufs- oder Laienmusiker – Anwendung; sie gelten für Unterhaltungs- und Tanzmusikaufführungen, ferner für Unterhaltungskonzerte, Festzeltveranstaltungen, Musikaufführungen bei Varietéveranstaltungen, Bunten Nachmittagen, Bunten Abenden, Modenschauen und ähnlichen Veranstaltungen."
kann man nur verstehen, wenn klar ist, was z. B. ein Gastspielunternehmen sein soll - dazu habe ich aber bei der GEMA keine Definition gefunden.
Wenn ich es aber mal interpretiere, dann scheinen sich die Tariferhöhungen auf Musikveranstaltungen zu beziehen, die nicht von einem lokalen Veranstalter wie einer Kneipe, einem Club, einem Jugendhaus usw. gewerblich angeboten werden.
Gruß
Ulrich